-Sechsstündige Beitragsfreiheit für hessische Familien existiert bereits seit dem 1. August flächendeckend für ganz Hessen

-Änderungsvorschläge der FDP sind für die aktuelle Kindergartenpraxis wirkungslos

-FDP sieht keine Beitragsfreiheit und damit Entlastung von Eltern in den nächsten zehn Jahren vor

Anlässlich des nachgeschobenen Gesetzentwurfs der FDP für ein Gesetz zum Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch erklärte die familienpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Claudia Ravensburg:

„Der Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches macht Versprechungen, die für die aktuelle Kindergartenpraxis wirkungslos sind. Zu nennen ist beispielsweise die avisierte Erhöhung der Fachkraftfaktoren – allerdings erst ab dem Jahr 2024. Zudem müssen die hessischen Eltern wissen, dass es mit dem FDP-Gesetzentwurf keine Entlastung bei den Kindergartenbeiträgen gegeben hätte.

Mit der CDU gibt es keine inhaltslosen und unsoliden Versprechungen. Hessische Eltern mit Kindern im Kindergarten spüren seit dem 1. August eine deutliche Entlastung in ihrem Geldbeutel, sodass bis zu 5000 Euro in drei Kindergartenjahren eingespart werden können. Das gilt flächendeckend für ganz Hessen, denn alle hessischen Städte und Gemeinden haben die Förderanträge gestellt, um die Eltern für sechs Stunden am Tag von den Kindergartenbeiträgen freizustellen. Überdies überlässt beispielsweise Frankfurt gänzlich die Beiträge. Während andere also noch debattieren, handeln wir als CDU bereits und entlasten alle Familien mit Kindern im Kindergarten.

In der Tat investieren wir in die Kinderbetreuung mit rund 1,5 Milliarden Euro im aktuellen Doppelhaushalt so viel Geld wie nie zuvor. Davon stehen allein für die Beitragsfreistellung 440 Millionen Euro zur Verfügung, damit die sechsstündige Beitragsfreiheit angeboten werden kann. Pro Kind im Kindergartenalter zahlen wir den Städten und Kommunen jetzt jeden Monat rund 136 Euro und investieren weitere Mittel in die Qualität der Kinderbetreuung, da uns eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen ist. So heben wir die BEP-Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an und steigern sie bis zum Jahr 2020 auf 300 Euro pro Jahr pro Kind. Dafür stehen in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt zusätzlich 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, d.h. nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität verwendet werden. In diesem Sinne erwarten wir auch vom Bund, dass die Mittel zur Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen dauerhaft und nachhaltig und ohne verbindliche Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Erfreulicherweise wählen heute immer mehr Menschen in Hessen den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin. Seit der Kampagne „Große Zukunft mit kleinen Helden“, die die Hessische Landesregierung im Jahr 2010 gestartet hat, sind die Ausbildungszahlen in diesem Bereich kontinuierlich gestiegen – und zwar auf historische Höchststände. Insgesamt hat sich die Zahl derer, die in Hessen in der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher sind, nahezu verdoppelt auf 8.400 im Jahr 2017/2018. Diese Bemühungen werden wir verstärken, damit wir mit dem weiter ansteigenden Bedarf an Betreuung schritthalten können. Aus diesem Grund werden wir von der CDU die Hessische Landesregierung darin unterstützen, ihre Bedarfserhebung im Herbst zu aktualisieren, um weiter zielgerichtet handeln zu können. Weitere Ansatzpunkte sind Schulpraktika, damit Schülerinnen und Schüler den Beruf schon früh kennenlernen können und das Freiwillige Soziale Jahr, um junge Menschen für die Tätigkeit im Bereich der Kinderbetreuung zu begeistern. Darüber hinaus sollen die Kommunen bei der Rekrutierung von Erzieherinnen und Erziehern unterstützt werden. Wichtig ist, junge Menschen über den Beruf des Erziehers / der Erzieherin und die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten gut und frühzeitig zu informieren. Dazu gehören neben der „klassischen“ Ausbildung an einer Fachschule die Möglichkeit einer praxisintegrierten Ausbildung mit Vergütung und diverse Studiengänge. Gleichzeitig soll geschaut werden, wo die Ausbildung modifiziert und reformiert werden kann, um sie noch attraktiver zu gestalten. Im Zuge dessen muss auch noch mehr für die Wertschätzung diesem Berufsbild gegenüber geworben werden. Dazu gehört natürlich auch die Frage des Verdienstes. Dies ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit dem der wachsende Bedarf an Fachkräften gedeckt werden soll – dies gilt es mit den Akteuren aus der Praxis weiter intensiv zu diskutieren.

Somit kann festgehalten werden: Unser Gesetz zur sechsstündigen Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung in hessischen Kindertageseinrichtungen stellt einen großen Beitrag zum Familienland Hessen dar. Der Gesetzentwurf der FDP ist stattdessen der Versuch, auf den fahrenden Zug der Diskussion um die Kinderbetreuung aufzuspringen. Dazu passt, dass deren Gesetz erst in 2024 voll wirksam wird und damit keine Antwort auf die nächste Legislaturperiode gibt. Hessische Eltern müssen deshalb wissen, dass – wenn es nach dem Vorschlag der FDP geht – in den nächsten zehn Jahren mit keiner Beitragsfreiheit und damit Entlastung zu rechnen ist. Unser Gesetz kommt stattdessen den Familien jetzt zugute, steigert durch zusätzliche Investitionen die Betreuungsqualität in den hessischen Kindergärten, unterstützt die Kommunen bei der Kinderbetreuung und steht gleichzeitig für eine solide Haushaltspolitik. Das alles, weil Politik für Familien ein Herzstück unserer Politik ist.“

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