Wie die Abgeordneten Claudia Ravensburg und Armin Schwarz mitteilen, umfasst das Programm insgesamt ein Volumen von rund 558 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Finanzierungsanteilen zusammen. Zum einen ein Bundeszuschuss in Höhe von knapp 330 Millionen Euro. Dazu kommt eine Kofinanzierung als Eigenanteil der Schulträgerkommunen in Höhe von 110 Millionen Euro. Hierfür wird den Kommunen von der WIBank ein günstiges Darlehen angeboten. Das Land ergänzt diese Summen um insgesamt 118 Millionen Euro.
„Während der Bundeszuschuss nur finanzschwachen Schulträgerkommunen zugutekommt, profitieren von den Landesgeldern alle Schulträger in Hessen, denn Sanierungsbedarf an Hessens Schulen gibt es unabhängig von der Finanzschwäche des Schulträgers. Der Zuschuss ist gut angelegtes Geld, welches direkt in unsere Schulen und somit für die kommende Generation investiert wird“, betont Claudia Ravensburg, MdL. "So können die Schulträger schneller und leichter Investitionen in ihren Schulgebäuden realisieren und damit den jeweiligen Schulstandort aufwerten.“
„Förderfähig sind u.a. Investitionsmaßnahmen an Schulgebäuden, Außenanlagen oder Sporthallen, Ausstattungsinvestitionen, energetische Sanierungen, oder Investitionen in die digitale Infrastruktur.
Auch die Kommunen im Landkreis Waldeck-Frankenberg profitieren von dem aufgelegten Programm und können nun Investitionen in Höhe von 16.917.140 Euro in die Schulinfrastruktur investieren“ erläutert der Abgeordnete Armin Schwarz. „Ich würde mich freuen, wenn auch in Waldeck-Frankenberg die Fördermittel schnellstmöglichst zum Wohle der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden können. Schließlich wollen wir moderne Schulen, die unseren Kindern hervorragende Lernbedingungen bieten und sie auf die Herausforderungen in der Zukunft gut vorbereiten. Daher engagieren wir uns bewusst in unseren Schulen, um die kommunale Schulinfrastruktur weiter entscheidend zu verbessern.“
Mit der Abwicklung der Förderanträge ist die WIBank beauftragt. Auf deren Homepage gibt es entsprechende Anmeldeformulare, die dort vom jeweiligen Bürgermeister oder Landrat als Vertreter des Schulträgers bis zum 31.12.2018 in schriftlicher und elektronischer Form eingereicht werden können.“

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