• Unbegleitete Minderjährige sind besonders schutzbedürftig

  • Kindeswohl hat immer Vorrang

  • Wichtige Rechtsgrundlage für die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

  • Verfahren in Hessen werden klar, eindeutig und pragmatisch geregelt

Anlässlich der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung jugendhilferechtlicher Vorschriften erklärte die kinderpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Claudia Ravensburg:

„Im Zuge der sich weltweit ausweitenden Konflikte ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, seit einigen Jahren deutlich angestiegen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle in 2015 standen die Bundesländer und die Kommunen vor einer großen Herausforderung, auch im Hinblick auf die große Zahl von Kindern und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte aus ihrem Heimatland geflohen sind.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge benötigen besonderen Schutz. Um die steigende Zahl der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen in Hessen bestmöglich betreuen und unterbringen zu können, braucht es vor allem geeignete Einrichtungen der Jugendhilfe und Fachkräfte, die sowohl jugendhilfespezifische als auch migrationsrelevante Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen. Gemeinsam mit den Städten und Landkreisen ist es uns gelungen, eine faire Verteilung auf alle Jugendhilfeträger in Hessen zu erreichen.
Zur Sicherstellung eines effektiven und am Kindeswohl orientierten Verteilverfahrens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes (SGB VIII) hat die Hessische Landesregierung mit dem Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag ein Verteilverfahren vereinbart. In dieser Vereinbarung wurde unter anderem festgehalten, dass die Landesregierung sich verpflichtet, die Öffnungsklauseln des SGB VIII landesrechtlich zu nutzen, was mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun erfüllt werden soll.

In diesem Sinne ist beabsichtigt, dass die zuständige Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt sein soll. Dies vor dem Hintergrund, dass die Behörde einen umfangreichen Erfahrungsschatz mit Fragen der Verteilung von erwachsenen Asylsuchenden, aber auch mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat. Darüber hinaus soll das Meldewesen durch das Regierungspräsidium Darmstadt aufgebaut und von dort die Zuweisung an ein Jugendamt vorgenommen werden. Um einen fairen Ausgleich für die Kreise und Städte zu erreichen, wird im Gesetz ferner eine Aufnahmepflicht bestimmt und an eine Zuweisungsquote gekoppelt. Um dem Kindeswohl gebührend Rechnung tragen zu können, soll der Landesstelle dabei allerdings die Möglichkeit eingeräumt werden, im Einzelfall entgegen der Verteilungsquote zuzuweisen, wenn das aufnehmende Jugendamt einverstanden ist und Kapazitäten hat. Zudem beinhaltet das Gesetz noch eine Ermächtigung für eine Rechtsverordnung, die die Zuweisungsquoten der einzelnen Jugendhilfeträger bestimmen soll.

Der vorliegende Gesetzentwurf bildet also eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Ziel des Gesetzes ist, dass die Verfahren in Hessen klar, eindeutig und pragmatisch geregelt werden. Dies ist uns gelungen und wir tragen gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen Rechnung.“

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