Inklusive Beschulung im Rahmen pädagogischer Grenzen der Beschulbarkeit und Erhalt der qualifizierten Arbeit an Förderschulen sind zwei Seiten einer MedailleInklusive Beschulung im Rahmen pädagogischer Grenzen der Beschulbarkeit und Erhalt der qualifizierten Arbeit an Förderschulen sind zwei Seiten einer Medaille

• Inklusive Schulbündnisse verteilen Lehrerstellen vor Ort flexibel und bedarfsgerecht auf inklusive Beschulung und Förderschulen
• Förderschulen sind unverändert wichtiger und unerlässlicher Bestandteil zur bestmöglichen Förderung von Kindern mit Behinderungen
• Pädagogische Grenzen der Beschulbarkeit und Integrationsfähigkeit der Schulen dürfen nicht ignoriert werden

„Die sonderpädagogische Förderung von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen erfordert eine differenzierte und individuelle Betrachtungsweise, die angesichts der unterschiedlichen Formen von Behinderungen auch die unterschiedlichen Bedürfnisse, Ziele und Ansprüche der betroffenen Schüler anerkennt.

Der Ausbau der inklusiven Beschulung im Rahmen pädagogischer Grenzen der Beschulbarkeit und die Aufrechterhaltung der weithin anerkannten Förderschullandschaft mit besonderen Schonräumen für behinderte Kinder sind daher zwei Seiten der einen Medaille.

So macht es grundsätzlich einen Unterschied, ob ein körperbehindertes Kind durch den Einbau einer technischen Vorrichtung dem Unterricht in der Regelklasse folgen kann oder ob ein traumatisiertes oder mehrfach schwerstbehindertes Kind den Herausforderungen des Schulalltags ohne den besonderen Schutzraum einer spezialisierten Förderschule ausgesetzt wird.

Oberstes Ziel der Beschulung von Kindern mit Behinderungen muss die Integration in die Gesellschaft und die Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens sein. Dieses Ziel kann bei der kognitiven Fähigkeit, lernzielgleichem Unterricht in den weiterführenden Schulen folgen können, durch die Erlangung eines regulären Schulabschlusses an der allgemeinen Schule erlangt werden. In anderen Fällen steht jedoch die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten im Vordergrund, die in entsprechend spezialisierten und qualifizierten Förderschulen in enger Kooperation mit Betreuungseinrichtungen oder Behindertenwerkstätten ungleich stärker im Sinne der künftigen Lebenswege der Betroffenen geleistet werden kann. Der Erhalt der Förderschulen steht dabei ausdrücklich auch in Übereinklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 5, Absatz 4 diesbezüglich festschreibt: ‚Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.‘
Die ideologischen Forderungen der SPD nach einer Abschaffung der Förderschulen sind nicht zuletzt vor diesem Hintergrund, aber auch mit Blick auf die notwendigerweise begrenzte Integrationsfähigkeit der allgemeinen Schulen, schlicht unverantwortlich. Diese Überzeugung wird von vielen Eltern, die das Inklusionschaos der SPD-geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit deren Abwahl quittierten, ebenso geteilt wie von den Lehrkräften, die sich im Mai 2017 in einer Forsa-Umfrage für den Lehrerverband VBE zu 97 Prozent für den Erhalt der Förderschulen aussprachen.

In Hessen achten wir im Übereinklang mit dem Wunsch nach differenzierten Angeboten auf die Beibehaltung einer Wahlfreiheit der Eltern zwischen dem sonderpädagogischen Unterricht an Förderschulen und dem inklusiven Unterricht an allgemeinen Schulen. So hat die Landesregierung im zurückliegenden Schuljahr 2.170 Stellen für die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule und 2.125 Lehrerstellen für die Beschulung an den Förderschulen vorgehalten und dadurch deutlich gemacht, dass in Hessen die Beratung der Eltern einen hohen Stellenwert hat und die Wahlmöglichkeit der Eltern durch Aufrechterhaltung des qualitativ hochwertigen Förderschulangebotes bestehen bleibt.

Bei der praktischen Umsetzung dieser Zielsetzungen haben wir in Hessen ganz in diesem Sinne mit den auf der Erfahrungen der Modellregionen beruhenden inklusiven Schulbündnissen ein zielführendes und differenzierendes Modell implementiert, das die verfügbaren sonderpädagogischen Lehrerstellen vor Ort in möglichst weitgehender Übereinstimmung mit dem Elternwunsch flexibel auf die inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen auf der einen Seite und den Förderschulen auf der anderen Seite verteilt. Innerhalb dieser Schulbündnisse, denen verschiedene allgemeine Schulen, die Förderschulen sowie regionale und überregionale Beratungs- und Förderzentren (BFZ) angehören, wird verlässlich vereinbart, wie Schüler durch vorbeugende Maßnahmen unterstützt werden und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, von der 1. Klasse an bis zum Erreichen des bestmöglichen Schulabschlusses beschult werden können – sei es an Förderschulen oder im inklusiven System. In ein inklusives Schulbündnis sind alle Schulen im jeweiligen Einzugsbereich des Bündnisses eingebunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Schule automatisch auch inklusiv arbeitet und jede inklusiv arbeitende Schule auch ein Angebot für jeden Förderschwerpunkt vorhält. Schulen sollen stattdessen vielmehr Schwerpunkte bilden können. Welche allgemeine Schule letztlich welche Aufgaben übernimmt, wird über eine Konferenzstruktur innerhalb des Bündnisses festgelegt.“

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