• Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird weiterhin berücksichtigt
• Derzeitige Regelung des Kostenausgleichs spiegelt Kompromiss wieder, auf den sich kommunale Ebene geeinigt hat
• Gemeinden sind für Kinderbetreuung verantwortlich
„Wir wollen auch künftig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Wahl der Kinderbetreuung ermöglichen. Das gilt auch vor allem, wenn Eltern ihre Kinder in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreuen lassen möchten. Im Paragraph 28 des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HKJGB) haben wir deshalb eine Kostenausgleichsregelung zwischen den Kommunen verankert, damit Eltern eine Kinderbetreuung in der Kommune ihres Arbeitsplatzes wahrnehmen können. Diese Regelung hat sich bewährt.
Das Kinderförderungsgesetz lässt den beteiligten Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum, sich über die Höhe des Kostenausgleichs zu verständigen. Das beinhaltet auch die Möglichkeit, dass sich Kommunen untereinander – interkommunal auf einen durchschnittlichen Ausgleichsbetrag einigen oder auf andere Regelungen verständigen, wie beispielsweise den gegenseitigen Verzicht auf einen finanziellen Ausgleich.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Städtetags, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie von diesen benannten Sachverständigen hat eine Empfehlung zur Höhe des Kostenausgleichs bei der letzten Änderung des Paragraphs 28 des HKJGB erstellt. Darin sind Vorschläge für verschiedene Vertragsgestaltungen und Berechnungswege, die dem Interessenausgleich zwischen den beteiligten Kommunen dienen. Zudem wird auf diese Weise ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu flankieren. Wir wollen, dass auch zukünftig die Kommunen die Möglichkeit behalten, neben der im Kompromiss vereinbarten Kostenausgleichshöhe auch individuelle Vereinbarungen zu treffen und so passgerechte Lösungen vor Ort zu entwickeln.
Gegenüber der bis dahin geltenden Spitzabrechnung wurde mit der Änderung der Kostenausgleichsregelung zudem eine deutliche Verwaltungsvereinfachung erreicht. Einmal in einer Excel-Tabelle verankert, ermöglicht das einheitliche Berechnungsverfahren, dass mit einem Knopfdruck die richtige Pauschale für jedes Kind problemlos ermittelt werden kann.
Bei uns stehen bei allen familienpolitischen Entscheidungen die Eltern und ihre Kinder im Mittelpunkt der Betrachtung. Wir richten unsere Politik danach aus, dass das Wahlrecht der Eltern für eine räumlich und inhaltlich passende Kinderbetreuung erfüllt werden kann. Es steht jedoch auch fest, dass eine für alle Beteiligten akzeptable Regelung des Kostenausgleichs eine besondere Herausforderung darstellt. Die derzeitige Regelung des Kostenausgleichs spiegelt jedenfalls einen pragmatischen und gut umsetzbaren Kompromiss wieder, auf den sich die kommunale Ebene geeinigt hat.“

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