Endlich ist es soweit: Ab morgen ist der Kindergarten beitragsfrei

  • Alle drei Kindergartenjahre sind ab sofort für sechs Stunden täglich beitragsfrei

  • Investitionen nicht nur in die Beitragsfreiheit, sondern auch in die Verbesserung der Qualität

  • 1,5 Milliarden Euro fließen in den nächsten beiden Jahren in die Kinderbetreuung

„Ab heute, dem 01. August 2018, werden in ganz Waldeck-Frankenberg sowie im gesamten restlichen Bundesland die Kindergartenbeiträge für sechs Stunden pro Tag vom Land übernommen. Wir halten Wort! Die Kindergartenbetreuung ist für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren für täglich sechs Stunden in allen drei Kindergartenjahren beitragsfrei. Wir garantieren damit weniger Kosten für die Eltern und mehr Investitionen in die Kinderbetreuung. Und es funktioniert: Bereits jetzt nutzen etwa dreiviertel aller Kommunen in Hessen die Landesförderung zur Beitragsfreiheit für Kindergärten.

Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von 440 Millionen Euro – alleine für die Beitragsfreistellung – bereit. Insgesamt investieren wir im Doppelhaushalt rund 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Damit entlasten wir die Eltern und unterstützen die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen bei ihrer originären Aufgabe.

Die Bemessung der Landesförderung an die Kommune erfolgt wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern (den sog. Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Pro ‚Wohnsitzkind‘ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 EUR (135,60 € pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiert sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen. Um die Kostenentwicklung der Beitragsfreistellung mit Blick auf die kommenden Jahre angemessen abzubilden, wird die Pauschale zudem ab dem 01.08.2020 jährlich um zwei Prozent erhöht. Diese Steigerung wird je zur Hälfte direkt vom Land und über den Kommunalen Finanzausgleich gezahlt. Bei einem Gesamtvolumen von 310 Millionen Euro jährlich beträgt der Mehrbedarf je Erhöhungsschritt rund 6,2 Millionen Euro. Wir freuen uns, dass das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes sich auch für Hessens Familien auszahlt, ohne die nachfolgenden Generationen mit einer zusätzlichen Finanzlast zu konfrontieren.

Neben der finanziellen Entlastung von Familien ist uns aber auch eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen. So heben wir die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an, sodass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind schrittweise bis im Jahr 2020 auf 300 Euro pro Kind angehoben wird. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, demnach nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität, verwendet werden.

Darüber hinaus wird auch weiterhin in den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen investiert. Mit dem Investitionsprogramm des Bundes 2017 bis 2020 stehen für Hessen aktuell nochmals rund 80 Millionen Euro bereit. Diese Mittel können erstmals auch für den Ausbau der Betreuungskapazitäten in Kindergärten eingesetzt werden.

Wir investieren in die Qualität und entlasten gleichzeitig die Eltern – weil uns Familien eine Herzensangelegenheit sind.“

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