• Grundrente ein Ziel des Koalitionsvertrags auf Bundesebene
• Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige
gepflegt haben, honorieren
• Bedürftigkeitsprüfung sorgt für Gerechtigkeit

Anlässlich der heutigen Plenardebatte betreffend Grundrente erklärte die sozialpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Claudia Ravensburg:
„Es steht außer Frage, dass Veränderungsprozesse in den Erwerbsverläufen und Wandlungsprozesse in der Arbeitswelt im System der Alterssicherung berücksichtigt und das Rentensystem entsprechend über die Reformen der vergangenen Jahre hinaus fortentwickelt werden muss. So besteht insbesondere Handlungsbedarf bei den Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und vorgesorgt haben und dennoch im Alter aufgrund ihres niedrigen Lohnes nicht besser dastehen als diejenigen, die wenig oder gar nicht gearbeitet haben. Darüber hinaus muss in besonderem Maße die Leistung der Menschen stärker honoriert werden, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken mussten, weil sie sich um die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben. Besonders betroffen sich hier auch die Alleinerziehenden.
Wir als CDU-Landtagsfraktion begrüßen daher, dass im Koalitionsvertag auf Bundesebene formulierte Vorhaben, wonach Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, ein regelmäßiges Alterseinkommen von zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten sollen. Dabei muss das Grundprinzip der Solidargemeinschaft gelten, das besagt, dass das Kriterium für die Grundrente – neben der langjährigen Berufstätigkeit und dem niedrigen Durchschnittslohn – die Bedürftigkeit sein muss. Der Vorschlag von Bundesminister Hubertus Heil, wonach die Grundrente bedingungslos an alle ausgezahlt wird, entspricht allerdings nicht dem Koalitionsvertrag und führt zu Ungerechtigkeiten, weil Rentner, die neben dem niedrigen Erwerbseinkommen keine weiteren Einkünfte haben, genauso behandelt würden wie diejenigen, die ihren Lebensunterhalt auch aus anderen Einkunftsarten finanzieren können. Erforderlich ist daher ein differenziertes System, das an der tatsächlichen Bedürftigkeit ansetzt und dann die Rente aufstockt.“

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