Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer können ab sofort bis zum Jahresende soge-nannte Dienstleistungen bis zur Haustür bei den Pflegekassen abrechnen. „Gerade jetzt während der Corona-Pandemie brauche viele Pflegebedürftige auch in unserem Landkreis mehr Hilfe bei Alltagsangelegenheiten“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg. „Durch eine Änderung der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung wird sichergestellt, dass sie diese Unter-stützung auch erhalten und der Einsatz der Nachbarinnen und Nachbarn gefördert und honoriert wird.“ Gerade in Waldeck-Frankenberg funktioniert die Nachbarschaftshilfe noch sehr gut.

Zu den Dienstleistungen bis zur Haustür zählen insbesondere der Einkauf von Waren des täglichen Lebens, Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Über-nahme von Botengängen, Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangele-genheiten und die Organisation erforderlicher Arztbesuche. Diese Dienstleistungen können sowohl von bereits anerkannten Anbieterinnen und Anbietern als auch von ehrenamtlichen Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht und mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Hierzu ist kein formales Anerkennungsverfahren der Nachbarschaftshilfe erforderlich, es genügt die Vor-lage aussagekräftiger Abrechnungen bei der Pflegekasse. Ehrenamtliche Personen, die Dienstleis-tungen bis zur Haustür im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten möchten, müssen aber be-achten, dass sie mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben dürfen. Bei Einhaltung der genannten Voraussetzun-gen gelten die Angebote automatisch als anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.pflege-in-hessen.de/formen-derpflege/pflege-zuhause/unterstuetzungsleistungen-im-alltag/

« Sommerreise führt die Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg nach Rosenthal Claudia Ravensburg besucht Allendorf/Eder »