Für gehörlose und taubblinde Menschen ist dasGehörlosen- und Taubblindengeld ein wichtige Unterstützung bei der Gestaltung ihres Alltags und erleichtert die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Mit dem Gesetz erhalten gehörlose Menschen eine finanzielle Leistung von 150 Euro und taubblinde Menschen von bis zu 1300 Euro im Monat. Mit der Dynamisierung passt es sich automatisch jeweils dem aktuellen Rentenwert an. Diese Hilfe ist insbesondere für taubblinde Menschen besonders wichtig, da sie bei der Kommunikation auf die taktile Gebärdensprache angewiesen sind und daher einen besonderen Assistenzbedarf benötigen.
Die CDU Fraktion hatte sich sehr für dieses wichtige Projekt eingesetzt. Hierfür wird das Land Hessen künftig jährlich 8 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit helfen wir rund 4.000 Menschen in Hessen, die gehörlos oder taubblind sind.
Unserem Anspruch, Hessen für Menschen mit Behinderung ein ganzes Stück lebenswerter und gerechter zu machen, werden wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf gerecht. Im Vergleich der Bundesländer finden wir uns zudem künftig in der Spitzengruppe wieder.“

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