Der Gesetzentwurf der FDP ist stattdessen der Versuch, auf den fahrenden Zug der Diskussion, um die Kinderbetreuung aufzuspringen. Da deren Gesetzentwurf auch auf zehn Jahre befristet ist, müssen hessische Eltern wissen, dass – wenn es nach dem Vorschlag der FDP geht – in den nächsten zehn Jahren mit keiner Beitragsfreiheit und damit Entlastung zu rechnen ist. Stattdessen werden wir mit dem morgigen Beschluss, den Weg zur Freistellung der Elternbeiträge für sechs Stunden am Tag in den hessischen Kindergärten frei machen.
Bei der Kinderbetreuung handelt es sich um eine originär kommunale Aufgabe und das ist auch gut so. Denn nur vor Ort kann vernünftig festgestellt werden, was die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder benötigen und wünschen. Das ist nämlich durchaus unterschiedlich. Wir unterstützen die Kommunen aber von Landesseite tatkräftig, da wir uns zur solidarischen Mitverantwortung bei dieser wichtigen Aufgabe bekennen und durch unseren Gesetzentwurf einmal mehr zeigen, dass Land und Kommunen auch in diesem Bereich Hand in Hand gehen. Dies bestätigten erst vor zwei Wochen die Kommunalen Spitzenverbände, die die hessischen Städte und Gemeinden vertreten. Zudem bedankte sich SPD-Oberbürgermeister Feldmann ausdrücklich beim Land, für die finanzielle Unterstützung im Bereich Kindergartenbetreuung.
In der Tat investieren wir in die Kinderbetreuung mit rund 1,5 Milliarden Euro im aktuellen Doppelhaushalt so viel Geld wie nie zuvor. Davon stehen allein für die Beitragsfreistellung 440 Millionen Euro zur Verfügung. Städte und Kommunen erhalten demnach pro Kind im Kindergartenalter ab August 2018 rund 136 Euro im Monat. Wir investieren außerdem weitere Mittel in die Qualität der Kinderbetreuung, da uns eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen ist. So heben wir zusätzlich die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessiv von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind auf 300 Euro im Jahr 2020 an. Die FDP fordert im Übrigen nichts anderes – wir setzen es aber um.
Darüber hinaus investieren wir auch weiterhin in den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen und mit dem Investitionsprogramm des Bundes 2017 bis 2020 stehen für Hessen nochmals rund 86 Millionen Euro bereit. Aus diesem Mittelvolumen stehen derzeit noch rund 80 Millionen Euro zur Verfügung, die erstmals auch für den Ausbau von Betreuungskapazitäten in Kindergärten eingesetzt werden können.
Wir arbeiten weiter an einer flächendeckenden Versorgung an Betreuungsplätzen, damit jeder Wunsch nach einem Kindergartenplatz erfüllt wird und für Familien echte Wahlfreiheit besteht. Damit unterstützen wir als CDU-Fraktion hessische Familien mit voller Kraft.“

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