Daher freut es mich, dass wir in diesem Plenum das Sinnesbehindertengeldgesetz einbringen konnten. Das Gesetz sieht u.a. vor, Gehörlose mit 150 Euro im Monat und Taubblinde mit bis zu 1300 Euro im Monat bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Herausforderungen zu unterstützen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Diese finanzielle Unterstützung ist insbesondere für taubblinde Menschen besonders wichtig, da diese bei der Kommunikation auf die taktile Gebärdensprache angewiesen sind und daher einen besonderen Assistenzbedarf benötigen.
Ich bin stolz darauf, dass sich insbesondere die CDU-Fraktion dafür eingesetzt hat, dass dieses wichtige Projekt – trotz der Belastungen der Corona-Pandemie – umgesetzt wird. Hierfür wird das Land Hessen künftig jährlich 8 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit helfen wir rund 4.000 Menschen in Hessen, die gehörlos oder taubblind sind. Unserem Anspruch, Hessen für Menschen mit Behinderung ein ganzes Stück lebenswerter und gerechter zu machen werden wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf gerecht. Im Vergleich der Bundesländer finden wir uns zudem künftig in der Spitzengruppe wieder.“

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